Dieser Stoff ist in der Tankanweisung T23 in Absatz 4.2.5.2.6 des ADR aufgefhrt. Seit dem 01.01.2019 drfen die in der Tankanweisung T23 aufgefhrten Stoffe auch gem Absatz 4.1.4.1 Verpackungsanweisung P 520 Verpackungsmethode OP8 verpackt befrdert werden. In diesem Fall gelten die selben Bedingungen fr die Temperaturkontrolle wie bei Tanks. 

Da der Stoff auch namentlich in der Tabelle in Unterabschnitt 2.2.52.4 aufgefhrt ist, darf er unter der dort genannten UN-Nummer 3109 in Verpackungen auch ohne Temperaturkontrolle befrdert werden. Hierfr existiert eine zweite BAM-Nummer 10146.